Änderungen bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung 2011

10. Januar 2011 | Existenzgründung
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Durch das Beschäftigungschancengesetz ergeben sich einige Änderungen bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Das bisher durchaus attraktive Angebot für Gründer bekommt einen leicht bitteren Beigeschmack durch die Beitragsanhebung und die neuen verlängerten Laufzeiten.

Die bisherigen Regelungen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung galten nur bis Ende 2010. mit dem Beschäftigungschancengesetz hat der Bundestag die neuen Regelungen festgelegt.

Die Beiträge 2011 für die freiwillige Arbeitslosenversicherung

Ab diesem Jahr (2011) zahlen Existenzgründer in Gründungsjahr nur den halben Beitragssatz. Jedoch verdoppeln sich die Beiträge vom letzten Jahr per 1. Januar 2011. So zahlen Selbständige in den neuen Bundesländern 30,38 Euro bzw. in den neuen Bundesländern 35,78 Euro monatlich.

Ab 2012 verdoppelt sich der Beitragssatz dann noch einmal auf 60,76 Euro (Ost) und 71,56 Euro (West). Wie sinnvoll dann noch die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Neue Fristen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Wer sich für die freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheidet hat nun drei Monate statt einem Monat Zeit den Antrag zu stellen. In der Gründungsphase sicher eine Erleichterung, weil zu Beginn der Selbständigkeit eine Menge Organisatorisches zu bewältigen ist.

Allerdings ist eine Kündigung neuerdings erst nach fünf Jahren mit einer dreimonatigen Frist möglich. Bei drei nicht gezahlten Beitragsmonaten soll man wie bisher aus dem verrag fliegen. Inwieweit das nun auch in Verbindung mit der längeren Laufzeit gehandhabt wird bleibt offen.

Voraussetzungen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung

Für eine freiwillige Versicherung in der Arbeitslosenversicherung muss die selbständige Tätigkeit in Vollzeit (mehr als 15 Stunden in der Woche) ausgeübt werden. Dazu muss man in den letzten 24 Monaten vor der Gründung mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis gewesen sein oder eine Entgeltersatzleistung (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen haben.

Das Arbeitslosengeld 2011

Ein arbeitsloser Selbständiger mit einem Hochschulabschluss bekommt 1266 Euro in den alten und 1131,60 Euro in den neuen Bundesländern.

Haben Sie eine Fachschule abgeschlossen oder einen Meisterbrief in der Tasche, bekommen Sie in Westdeutschland 1116,90 Euro beziehungsweise 979,80 Euro in Ostdeutschland.

Das Arbeitslosengeld bei einem Berufsabschluss bekommt man 934,80 Euro beziehungsweise 809,40 Euro Arbeitslosengeld. Wer keinen Abschluss hat, kann mit 716,70 Euro beziehungsweise 607,20 Euro rechnen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem weiteren Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung.



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