Umsatzsteuer: Sollversteuerung oder Istversteuerung

2. April 2009 | Selbständigkeit
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Einer der ersten Schritte in die Selbstständigkeit ist die Anmeldung beim Finanzamt mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Oft ist unklar welche Versteuerung bei der Umsatzsteuervoranmeldung gewählt werden soll. Dabei ist die gesetzliche Regelung relativ einfach und grenzt beide Fälle eindeutig von einander ab.
Die Sollversteuerung ist im §16 UStG festgelegt und bedeutet nicht anderes als die Berechnung der Umsatzsteuer nach der Rechnungsstellung. Die Berechnung der Umsatzsteuer nach der Methode der Istversteuerung heißt im Grunde lediglich, die Umsatzsteuer nach dem tatsächlichen Geldeingang im Voranmeldungszeitraum abzuführen. Die Istversteuerung wird im §20 UStG geregelt.

Schauen wir uns die beiden Methoden zur Berechnung genauer an.

Sollversteuerung

Unabhängig vom tatsächlichen Geldeingang für eine Rechnung, wird die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes fällig, in dem die Rechnung erstellt wurde. Die Steuer ist also fällig, egal ob die Rechnung vom Kunden bezahlt wurde oder nicht. Das bedeutet natürlich im letzten Fall eine Minderung der liquiden Mittel. Bei sehr hohen Rechnung kann sich diese Vorauszahlung durchaus liquiditätsbedrohend auswirken.

Die Sollversteuerung ist beispielsweise für ihr Unternehmen verpflichtend, wenn der Umsatz im Vorjahr über 250.000 € lag oder das Unternehmen zur Buchführung verpflichtet ist.

Istversteuerung

Die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten ist wesentlich liquiditätsschonender. Die Steuer wird nach dem tatsächlichen Geldeingang berechnet. Mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes in dem das Geld für eine Rechnung eingeht, ist auch die Steuer fällig – unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung.

Die Istversteuerung kann angewendet werden, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 250.000 € lag, das Unternehmen nicht Buchführungspflichtig ist oder die ausgeübte Tätigkeit zu den Freien Berufen zählt. Die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten muss beantragt werden.

Generell ist eine steuerliche Beratung zu diesem Thema und ihrem speziellen Fall zu empfehlen.



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