Wenn es eng wird: Aufstocken mit ALG II für Selbständige

23. Februar 2010 | Selbständigkeit
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Die gute Nachricht: es gibt ALG II für Selbständige. Kleinunternehmer geraten schnell an den Rand des Existenzminimums. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Es ist jedoch kein Beinbruch, wenn Sie kurzfristig Unterstützung bei der Arbeitsagentur beantragen.

Kleinunternehmer haben es oft schwer, obwohl Sie ein größeres Risiko eingehen als Arbeitnehmer und ihr privates Vermögen bei einer Existenzgründung aufs Spiel setzen.

Wenige Kunden sorgen oft für den Großteil des Einkommens. Schnell geraten damit die Finanzen des Unternehmers in eine Schieflage, wenn Zahlungen ausbleiben oder Kunden abspringen.

Liquiditätsplanung für Selbständige

Als Einzelunternehmer sind Sie ja nicht nur für die Erledigung der Aufträge verantwortlich, sondern auch für Akquise, Buchhaltung und Marketing. Da bleibt schnell das eine oder andere auf der Strecke. Wichtig ist vor allem eines: behalten Sie Ihre Finanzen im Blick. Nutzen Sie eine Liquiditätsplanung, um Zahlungen zu planen.

Wie Sie ein Liquiditätsplan aufstellen, habe ich im Artikel Wie Sie mit einer Liquiditätsplanung Ihre Zahlungsfähigkeit im Blick behalten beschrieben.

Eine Vorlage zur Berechnung der Liquidität finden Sie hier: kostenlose Vorlage Liquiditätsplanung

ALG II für Selbständige

Sie können bei der Arbeitsagentur einen Zuschuss zu Ihrem Lebensunterhalt beantragen. Dabei wird auch ein Anteil der Krankenversicherung übernommen. Ebenso erhalten Sie den Regelsatz zzgl. eines Mietzuschusses. Die Leistungen entsprechen denen von Arbeitslosengeld II.

Bevor Sie also Ihre Krankenversicherung oder Ihre Miete nicht mehr zahlen können, gehen Sie lieber zum Amt. Das ist keine schöne Sache und sicher für Unternehmer noch etwas unangenehmer. Doch steigt die Zahl der Aufstocker jährlich. Sie sind also nicht allein mit diesem Problem.

Überlegen Sie weiterhin, ob es in Ihrer Situation Sinn macht, Wohngeld zu beantragen. Unter bestimmten umständen ist das lohnend.

Wie wird das Arbeitslosengeld für Selbständige berechnet?

Als Grundlage zur Berechnung wird Ihr Gewinn genutzt. Der Gewinn wird vom Leistungsanspruch abgezogen und die Differenz wird ausbezahlt. Sie müssen zuvor eine Prognose für die nächsten 6 Monate aufstellen.

Nach einem positiven Bescheid und Ablauf der 6 Monate (Bewilligungszeitraum), geben Sie erneut mit Hilfe einer Einnahme- Überschussrechnung Ihren realen Gewinn an. Liegt Ihr Gewinn über Ihrer Prognose aus dem Antrag, müssen Sie die Differenz zurück zahlen.



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Kommentare

Uwe Langen | 7. Februar 2012 | 14:17

Hallo,
wo finde ich eine Seite wo die Arge betriebliche Ausgaben anerkennen darf und nicht?Bei mir haben die fast nichts anerkannt vor allen alles vom Arbeitszimmer.
Arbeitskleidung nichts u.s.w.

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